Rechtsprechung
BVerwG, 10.02.2003 - 6 VR 2.03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Voraussetzungen der Vorlage von Behördenakten zu einem Strafverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Anträge auf Übergabe von Akten des Bundesnachrichtendienstes an das Oberlandesgericht Hamburg im Motassadeq-Prozess abgelehnt
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Anträge auf Übergabe von Akten des Bundesnachrichtendienstes an das Oberlandesgericht Hamburg im Motassadeq-Prozess abgelehnt
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Anträge auf Übergabe von Akten des Bundesnachrichtendienstes an das Oberlandesgericht Hamburg im Motassadeq-Prozess abgelehnt
Besprechungen u.ä.
- ac.uk (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Der Anti-Terror-Kampf der USA und die Grundrechte (PD Stefan Talmon)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 19.02.2003 - 2 BJs 88/01
Verurteilung wegen Beihilfe Mord in 3.066 Fällen sowie versuchten Mord und …
Auszug aus BVerwG, 10.02.2003 - 6 VR 2.03
4 a) Der Antragsteller ist Angeklagter in dem Strafverfahren 2 BJs 88/01 - 5 2 StE 4/02-5, in welchem gegenwärtig vor dem Oberlandesgericht H. die Hauptverhandlung durchgeführt wird. - BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85
Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 10.02.2003 - 6 VR 2.03
7 b) Der Antragsteller verfolgt mit dem vorliegenden Antrag, wie sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1986 - 1 C 7.85 - (BVerwGE 75, 1) ergibt, keinen eigenständigen Anspruch auf Aktenvorlage; vielmehr kommt als Grundlage des Anordnungsbegehrens nur der Anspruch des Antragstellers auf ein rechtsstaatliches, faires Strafverfahren in Betracht, das durch eine rechtswidrige Sperrerklärung im Sinne von § 96 StPO verletzt sein kann.